Die Rolle der fachlich zuständigen Stelle im Eisenbahnsektor

14. November 2011

Wir sind seit über einem Jahr als fachlich zuständige Stelle (FzS) im Industriesektor Eisenbahn tätig.

Wir sind seit über einem Jahr als fachlich zuständige Stelle (FzS) im Industriesektor Eisenbahn tätig.

Die Tätigkeit einer fachlich zuständigen Stelle basiert auf definierten Normen und Richtlinien. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die DIN 27201-7 als anerkannte Regel der Technik für seinen Zuständigkeitsbereich eingeführt. Damit ist diese Norm verbindlich für alle Fahrzeuge, die auf Strecken verkehren, die dem Zuständigkeitsbereich des EBA unterliegen.

Ergänzend gelten die Richtlinien der Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP):

  • Richtlinie ISB1: Anforderungen an eine fachlich zuständige Stelle nach DIN 27201-7
  • Richtlinie ISB2: Verfahrensanweisung zur Anerkennung von ZfP-Prüfstellen für die Durchführung zerstörungsfreier Prüfungen nach DIN 27201-7

Die DIN 27201-7 fordert die Beteiligung einer fachlich zuständigen Stelle, wenn im Rahmen der Instandhaltung sicherheitsrelevanter Komponenten zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Radsätze, Achsen oder tragende Strukturbauteile von Eisenbahnfahrzeugen.

Aufgaben einer fachlich zuständigen Stelle

Zentrale Aufgabe der FzS ist die Begutachtung und Anerkennung von Werkstätten, die ZfP im Rahmen der Instandhaltung durchführen. Dabei wird überprüft, ob Personal, Verfahren, Prüftechnik und Dokumentation den normativen Anforderungen entsprechen.

Die Richtlinie ISB1 definiert darüber hinaus weitere Aufgaben, unter anderem:

  • Anerkennung von Werkstätten für ZfP in der Instandhaltung
  • Freigabe und Anerkennung von ZfP-Verfahren und Prüftechniken
  • Erstellung und Freigabe von Prüfanweisungen
  • Durchführung von Schadensuntersuchungen
  • Freigabe und Anerkennung bahnspezifischer Vergleichskörper
  • Mitwirkung an der Gestaltung von Lehrinhalten für die Ausbildung von Prüfpersonal im Industriesektor Bahn

Die FzS übernimmt damit eine technisch unabhängige und qualitätssichernde Funktion zwischen Instandhaltungsbetrieb, Prüfstelle und Aufsichtsbehörde.

Anforderungen an eine FzS

Die Anerkennung einer fachlich zuständigen Stelle erfolgt über den Fachausschuss Eisenbahn (FA Bahn) der DGZfP in Abstimmung mit dem EBA. Gemäß Richtlinie ISB1 muss eine FzS unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Organisatorische Unabhängigkeit von Eisenbahnbetrieb und Instandhaltung
  • Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17020 (Inspektionsstelle) oder EN ISO/IEC 17025 (Prüflabor)
  • Ingenieurtechnisches Personal mit Stufe-3-Zertifizierung in der ZfP für den Industriesektor Eisenbahn
  • Langjährige praktische Erfahrung in der Eisenbahninstandhaltung
  • Geeignete technische Ausstattung für alle relevanten ZfP-Verfahren

Diese Anforderungen stellen sicher, dass die FzS ihre Aufgaben fachlich kompetent, neutral und normkonform wahrnimmt.

Anerkennungsverfahren einer fachlich zuständigen Stelle

Der Anerkennungsprozess einer FzS durch die DGZfP mit ihrem FA Bahn in Zusammenarbeit mit dem EBA verläuft mehrstufig:

  • Antragstellung beim FA Bahn der DGZfP
  • Benennung eines Auditteams
  • Durchführung eines Audits bei der antragstellenden Organisation
  • Vorstellung des Auditberichts im Fachausschuss
  • Entscheidung über die Anerkennung

Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens erfolgt die offizielle Anerkennung als fachlich zuständige Stelle.

Anerkennung von Werkstätten nach ISB2

Die Anerkennung von ZfP-Prüfprozessen in Werkstätten ist in der Richtlinie ISB2 geregelt. Das Verfahren umfasst in vereinfachter Darstellung folgende Schritte:

  • Anfrage der Werkstatt und Angebotserstellung auf Basis relevanter Informationen (Standorte, Prüfverfahren, geprüfte Komponenten, eingesetztes Personal)
  • Auditierung der Werkstatt mit Fokus auf Dokumentation, technische Ausstattung, Qualifikation des Personals sowie praktische Durchführung der Prüfungen
  • Ausstellung der Anerkennungsurkunde, gegebenenfalls nach Umsetzung definierter Korrekturmaßnahmen
  • Veröffentlichung der Anerkennung im Online-Register der DGZfP
  • Regelmäßige Überwachungsaudits zur Aufrechterhaltung der befristeten Anerkennung

Damit wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess sichergestellt und die Einhaltung der normativen Anforderungen langfristig überwacht.

Praxis und Ausblick: FzS Eisenbahnsektor

Da die DIN 27201-7 für alle instandgehaltenen Fahrzeuge gilt, die auf Strecken im Zuständigkeitsbereich des EBA verkehren, erstreckt sich die Tätigkeit der fachlich zuständigen Stelle über zahlreiche Instandhaltungsstandorte – auch über Deutschland hinaus.

Die im Rahmen dieser Audits gewonnenen Erfahrungen liefern wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung von ZfP-Prozessen in der Eisenbahninstandhaltung. Diese Erkenntnisse werden Gegenstand eines weiteren Beitrags sein.

W.S. Werkstoff Service – Kompetenz im Eisenbahnsektor

Mit ihren Beiträgen zur Technischen Informationsveranstaltung unterstreicht der W.S. Werkstoff Service seine Rolle als fachlicher Partner in Fragen der zerstörungsfreien Prüfung im Eisenbahnsektor.

Durch die Kombination aus praktischer Prüferfahrung, gutachterlicher Tätigkeit und Regelwerksarbeit leisten die Fachleute des Unternehmens einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung von Prüfverfahren und technischen Standards in der Instandhaltung von Güterwagen.

Eine Übersicht über unsere Dienstleistungen finden Sie unter https://www.werkstoff-service.de/railwaycenter/.

Lesen Sie auch:

Aktuelles – Unsere neusten Beiträge

Unser Newsletter – Jetzt anmelden!

Warenkorb
Nach oben scrollen