Konformitätsbewertung durch die nationale Akkreditierungsstelle

25. April 2012

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Die Bezeichnung „akkreditiertes Prüflabor“ signalisiert, dass dem Labor durch die Akkreditierungsstelle die Kompetenz zur Durchführung von Konformitätsbewertungen in Form von Prüfungen zugesprochen wurde.

Im Gegensatz dazu bedeutet „zertifiziertes Prüflabor“, dass eine Zertifizierungsstelle bestätigt hat, dass ein Managementsystem installiert und wirksam angewendet wird, z.B.:

  • Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001,
  • Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001,
  • Arbeitssicherheitsmanagementsystem nach OHSAS 18001.

Eine Zertifizierung bescheinigt nicht die Kompetenz, Konformitätsbewertungen in Form von Prüfungen oder Messungen durchzuführen.

Soweit, so gut. Doch nun stellt sich eine wichtige Frage: „Wer bewertet eigentlich die Konformitätsbewerter?“

Deutsche Akkreditierungsstelle

Diese Aufgabe obliegt der nationalen Akkreditierungsstelle, die als übergeordnete Konformitätsbewertungsstelle für andere Bewertungsstellen agiert. Relevante Norm hierfür ist DIN EN ISO/IEC 17011.

Die nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), basiert ihre Tätigkeit auf der EU-Verordnung Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG). Seit dem 1. Januar 2010 ist die DAkkS die alleinige nationale Akkreditierungsstelle. Sie übernimmt hoheitliche Aufgaben und gilt als letzte Instanz in der Konformitätsbewertungskette.

An die DAkkS und ihre Mitarbeiter werden daher besonders hohe Anforderungen an Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität gestellt.

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