Konformitätsbewertung durch den Anbieter: Verantwortung und Anforderungen
23. März 2012
Nach DIN EN ISO/IEC 17050-1 stellt die Erklärung einer ersten Seite (First Party; z. B. Lieferant, Hersteller oder Anbieter) eine etablierte Form der Konformitätsbestätigung dar. Sie dient dazu, das Vertrauen in die Konformität von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen im Markt zu stärken.
Die Konformitätserklärung ist dabei eine verbindliche Zusicherung des Anbieters, dass der Gegenstand der Erklärung festgelegte Anforderungen erfüllt. Zwar kann sich der Anbieter auf Ergebnisse von Konformitätsbewertungen durch erste, zweite oder dritte Parteien stützen, die Verantwortung für die Erklärung verbleibt jedoch stets beim Anbieter selbst.
Zur Erhöhung der Aussagekraft empfiehlt die Norm, die Konformitätserklärung durch eine geeignete unterstützende Dokumentation zu untermauern (DIN EN ISO/IEC 17050-2). Diese trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen in die abgegebene Erklärung zu festigen.
Anforderungen an den Anbieter
Die DIN EN ISO/IEC 17050-1 definiert klare organisatorische und prozessuale Anforderungen. Der Anbieter muss sicherstellen, dass:
- Regelungen für Verantwortlichkeiten sowie für Ausstellung, Aufrechterhaltung, Änderung, Aufhebung und Zurückziehung der Konformitätserklärung existieren,
- der Konformitätserklärung eine angemessene Ermittlung und Bewertung der Konformität vorausgeht (z. B. durch Prüfungen, Audits oder Inspektionen),
- Verfahren implementiert sind, die die fortdauernde Erfüllung der zugrunde liegenden Anforderungen gewährleisten,
- Verfahren zur erneuten Konformitätsbewertung bestehen, insbesondere bei Änderungen am Konformitätsgegenstand oder an den relevanten Anforderungen.
Diese Anforderungen verdeutlichen, dass die Konformitätserklärung kein einmaliger Akt ist, sondern in ein systematisches und dauerhaft wirksames Qualitätsmanagement eingebettet sein muss.
Mindestinhalte der Konformitätserklärung
Damit die Konformitätserklärung die notwendige Verbindlichkeit erreicht und ein angemessenes Maß an Vertrauen schafft, definiert die Norm verbindliche Mindestangaben. Dazu gehören insbesondere:
- die eindeutige Bezeichnung der Konformitätserklärung,
- die klare Identifikation des Gegenstands der Erklärung,
- die Spezifikation der zugrunde liegenden Anforderungen (z. B. Normen oder technische Regelwerke),
- die eigentliche Konformitätsaussage, gegebenenfalls einschließlich Einschränkungen ihrer Gültigkeit,
- die eindeutige Identifizierung der verantwortlichen Person oder Organisation.
Einordnung in die Praxis
Die Konformitätserklärung durch den Anbieter ist ein flexibles und wirtschaftliches Instrument der Konformitätsbewertung. Gleichzeitig erfordert sie ein hohes Maß an interner Kompetenz, klar definierte Prozesse und transparente Dokumentation.
Ihr Stellenwert im Markt hängt maßgeblich davon ab, wie belastbar die zugrunde liegenden Nachweise sind – und wie konsequent die Anforderungen der Norm umgesetzt werden.