Inspektion als Konformitätsbewertung: Rolle, Verantwortung und Abgrenzung
11. April 2012
Die Kernkompetenz einer nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierten Inspektionsstelle liegt in der Durchführung von Inspektionen. Darunter versteht man die Untersuchung von Erzeugnisentwürfen, Produkten, Dienstleistungen, Fertigungs- oder Prüfprozessen sowie Anlagen – jeweils verbunden mit einer Bewertung ihrer Konformität.
Die Konformitätsbewertung erfolgt dabei entweder anhand spezifischer Anforderungen auf Basis von Normen oder anderen normativen Dokumenten, oder auf Grundlage allgemeiner Anforderungen durch sachverständige Beurteilung. Die Ergebnisse werden in einem Inspektionsbericht dokumentiert.
Geltungsbereich und Methoden der Inspektion
Der Geltungsbereich der Akkreditierung ergibt sich aus der Akkreditierungsurkunde. Dort sind die Verfahren aufgeführt, für die der Inspektionsstelle die Kompetenz bestätigt wurde.
Bei der Inspektion von Prozessen – beispielsweise automatisierten Prüfprozessen in der zerstörungsfreien Prüfung – kann sich die Bewertung auf unterschiedliche Aspekte erstrecken: Personal, Einrichtungen und Ausrüstung, angewandte Methoden.
Die eingesetzten Untersuchungsmethoden sind vielfältig und können neben Prüfungen auch Audits oder Berechnungen umfassen. Die verantwortlichen Fachkräfte werden als Inspektoren bezeichnet.
Abgrenzung zur Prüfung
Im Vergleich zur Prüfung stellt die Inspektion eine deutlich komplexere Form der Konformitätsbewertung dar. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass Inspektionen regelmäßig sachverständige Beurteilungen beinhalten.
Während die Prüfung primär auf die Ermittlung einzelner Merkmale abzielt, umfasst die Inspektion eine ganzheitliche Bewertung – häufig unter Berücksichtigung von Einsatzbedingungen, Wechselwirkungen und nicht vollständig normativ geregelten Anforderungen.
Anforderungen an Inspektionsstellen
Akkreditierte Inspektionsstellen müssen umfassende Anforderungen in den Bereichen Technik, Organisation und Qualitätsmanagement erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
- geeignete Einrichtungen und Geräte zur Durchführung der Inspektionen,
- möglichst eigenständige Durchführung der vertraglich übernommenen Leistungen (Unterbeauftragungen sind zulässig, aber begrenzt),
- ein wirksames Qualitätsmanagementsystem.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Qualifikation des Personals.
Kompetenz der Inspektoren
Die Anforderungen an Inspektoren gehen über klassische Prüftätigkeiten hinaus. Neben Fachwissen sind insbesondere Systemkenntnisse erforderlich. Diese umfassen:
- Herstellungsprozesse,
- Einsatz- und Betriebsbedingungen,
- typische Fehlerbilder und deren Auswirkungen,
- normative und regulatorische Anforderungen.
Nur auf dieser Basis sind fundierte sachverständige Bewertungen möglich.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Zentrale Bedeutung für akkreditierte Inspektionsstellen sind deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Die Norm unterscheidet hierzu drei Typen von Inspektionsstellen:
- Typ A: Vollständig unabhängige und unparteiische Stelle. Weder die Organisation noch ihre Inspektoren sind in Herstellung, Konstruktion oder Nutzung der Gegenstände, die sie inspiziert, involviert. Leistungen müssen diskriminierungsfrei zugänglich sein.
- Typ B: Teil einer Organisation, die Gegenstände herstellt, konstruiert, oder nutzt, welche die Inspektionsstelle inspiziert. Diese Inspektionsstelle ist aber organisatorisch eindeutig abgegrenzt und nicht involviert in die Herstellung, Konstruktion, Nutzung der inspizierten Gegenstände. Leistungen dürfen ausschließlich für die eigene Organisation erbracht werden.
- Typ C: Direkt an der Herstellung, Konstruktion oder Nutzung der Gegenstände, die sie inspiziert, beteiligt. Voraussetzung ist eine klare Trennung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation.
Diese Klassifizierung steht in engem Zusammenhang mit den Begriffen First, Second und Third Party aus der DIN EN ISO/IEC 17000.
Einordnung im Vergleich zum Prüflabor
Im Vergleich zur DIN EN ISO/IEC 17025 stellt die DIN EN ISO/IEC 17020 deutlich höhere Anforderungen an Personalkompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie Integrität der Organisation. Dies ist eine direkte Folge der höheren Komplexität von Inspektionen und der Notwendigkeit, über normativ eindeutig definierte Anforderungen hinaus sachverständige Bewertungen vorzunehmen.
Schwerpunkte der Inspektionstätigkeit
Die Tätigkeit einer akkreditierten Inspektionsstelle umfasst im Kern:
- Untersuchung von Erzeugnissen, Dienstleistungen, Prozessen oder Anlagen auf Basis akkreditierter Verfahren,
- Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich der Konformität mit spezifischen oder allgemeinen Anforderungen,
- Entscheidung über die Konformität, wobei es üblicherweise keine Trennung gibt, zwischen den Personen, die bewerten, und denen, die entscheiden,
- Erstellung eines Inspektionsberichts mit entsprechender Konformitätsaussage.
Die Konformitätsaussage gilt ausschließlich für den konkreten Inspektionsgegenstand und den Zeitpunkt der Inspektion. Eine Übertragung auf andere Objekte oder zukünftige Zeitpunkte ist nicht zulässig.
Typische Fragestellung aus der Praxis
Eine typische Fragestellung an eine akkreditierte Inspektionsstelle lautet: „Ist die Festigkeit dieses Bauteils ausreichend, um unter typischen Betriebsbedingungen zuverlässig zu funktionieren?“
Gegenstand der Inspektion ist in diesem Fall nicht nur die Prüfung der Festigkeit, sondern auch die fachliche Konkretisierung und Bewertung der Begriffe „typisch“ und „zuverlässig“ im jeweiligen Anwendungskontext.

