Kompetenz und Vertrauen: Kernfaktoren der Konformitätsbewertung
16. Mai 2012
Ob Prüflabore, Inspektions- und Zertifizierungsstellen, Konformitätsbewertungen existieren in zahlreichen Varianten:
- Sie können von Anbietern (erste Seite), Anwendern (zweite Seite) oder unabhängigen Dritten (dritte Seite) durchgeführt werden.
- Sie können auf der Basis von zertifizierten Managementsystemen, auf der Basis von Akkreditierungen oder ohne jede Zertifizierung erfolgen.
- Wenn sie durch eine akkreditierte Stelle erfolgen, können sie in Form von Prüfungen, Inspektionen oder Zertifizierungen durchgeführt werden.
Die Wahl der geeigneten Konformitätsbewertung hängt wesentlich vom Vertrauensgrad ab, den man in den Bewertungsgegenstand aufbauen möchte, zum Beispiel:
- Anbieter-Erklärung,
- Prüfung an einem baugleichen Produkt durch ein unabhängiges Prüflabor,
- umfassende Inspektion des Produkts und der produktbezogenen Herstellungs- und Prüfprozesse durch eine Inspektionsstelle,
- Produktzertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle, inklusive der Möglichkeit, Zertifikate oder Konformitätszeichen für die Kommunikation mit Kunden zu nutzen.
Vertrauen in Adressaten und Konformitätsbewertung
Die Wahl der Konformitätsbewertung kann sich danach richten, wem die Aussage vermittelt werden soll, etwa Märkten, konkreten Anwendern, bestimmten Verbrauchern oder Behörden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Konformitätsbewertung selbst entscheidend, etwa in Bezug auf:
- die Kompetenz der bewertenden Organisationen und Personen,
- die Reproduzierbarkeit der Untersuchungen, die zur Konformitätsaussage führen,
- die Präzision von Prüf- und Messgeräten sowie der daraus resultierenden Ergebnisse,
- den sorgfältigen Umgang mit Aufzeichnungen und vertraulichen Informationen, einschließlich Datensicherheit,
- die Vergleichbarkeit von Konformitätsaussagen, insbesondere hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung.
Auch wirtschaftliche Erwägungen spielen eine Rolle, da der Aufwand der Konformitätsbewertung mit der Komplexität und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeiten steigt:
- Anbieter-Erklärungen nach DIN EN ISO/IEC 17050,
- Prüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17025,
- Inspektionen nach DIN EN ISO/IEC 17020,
- Produktzertifizierungen nach DIN EN 45011 mit wiederkehrender Überwachung.
Beispiel: Schadensanalyse
Wenn eine spezielle Form der Konformitätsbewertung, wie eine Schadensanalyse, erforderlich ist, stellt sich die Frage: „Wer führt die Analyse durch?“
Mögliche Optionen sind:
- ein weithin bekannter Experte,
- ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger,
- ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor,
- eine nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle.
Der Sachverständige
Der Begriff Sachverständiger (Gutachter) ist keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern beschreibt eine Person mit besonderer Fachkunde und überdurchschnittlichem Fachwissen – ähnlich den Anforderungen an das Personal einer Inspektionsstelle für sachverständige Beurteilungen.
Die Wahl der Person oder Institution hängt daher vom gewünschten Vertrauen ab:
- in den Gegenstand der Konformitätsbewertung,
- in die Kompetenz der Personen, die die Analyse durchführen,
- in den Prozess der Konformitätsbewertung und das Umfeld, in dem er stattfindet,
- sowie in das Vertrauen, das beim Adressaten der Konformitätsaussage erzeugt werden soll.
Prüflabor oder Inspektionsstelle?
Wird die Schadensanalyse durch eine akkreditierte Stelle durchgeführt, stellt sich die Frage: Prüflabor oder Inspektionsstelle? Grundsätzlich ist eine Schadensanalyse eine Sachverständigentätigkeit und somit eine Inspektionsaufgabe.
Obwohl Prüflabore fachlich über Expertise verfügen, ist die Durchführung von Inspektionen nicht ihre Kernaufgabe. In der Praxis führen Prüflabore Schadensanalysen durch, dies entspricht jedoch nicht der Intention der Normen DIN EN ISO/IEC 17020 und 17025.
Unabhängig von der Art der Konformitätsbewertung muss stets gewährleistet sein, dass Verfahren für Schadensuntersuchungen im Geltungsbereich der Akkreditierung verankert sind. Nur dann kann eine akkreditierte Stelle die Kompetenz zur Durchführung von Schadensanalysen im Rahmen ihrer Akkreditierung beanspruchen.
