Konformitätsbewertung durch Zertifizierungsstellen: Prozesse und Anforderungen

18. April 2012

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Die Kernkompetenz einer akkreditierten Zertifizierungsstelle liegt in der Durchführung von Zertifizierungen. Dabei handelt es sich um Konformitätsentscheidungen und -bestätigungen, ob festgelegte Anforderungen an Produkte, Prozesse, Systeme oder Personen erfüllt werden.

Zertifizierungen durch akkreditierte Stellen sind stets Konformitätsbewertungen durch eine dritte Seite und spielen in verschiedenen Bereichen der Werkstoffprüfung eine zentrale Rolle, beispielsweise:

  • Prüflabore sind teilweise nicht akkreditiert, sondern nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert – durch Zertifizierungsstellen, die nach DIN EN ISO/IEC 17021 akkreditiert sind,
  • Prüfpersonal in der zerstörungsfreien Prüfung kann nach entsprechenden Normen (z. B. DIN EN 473) durch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stellen zertifiziert sein,
  • Produkte oder Prüfverfahren können durch nach DIN EN 45011 akkreditierte Zertifizierungsstellen zertifiziert werden.

Geltungsbereich und Systematik der Zertifizierung

Der Geltungsbereich der Akkreditierung ergibt sich aus der Akkreditierungsurkunde der Zertifizierungsstelle. Dort sind die Bereiche und Verfahren definiert, für die ihre Kompetenz bestätigt wurde.

Die Zertifizierung – beispielsweise nach DIN EN 45011 – folgt dem funktionalen Ansatz der DIN EN ISO/IEC 17000 in besonders umfassender Weise. Sie umfasst:

  • Ermittlung und Bewertung der Konformität von Produkten oder Prozessen auf Basis klar definierter normativer Anforderungen,
  • Entscheidung über die Konformität, die nicht von den Personen getroffen werden darf, die die Konformität ermittelt bzw. bewertet haben,
  • Konformitätsbestätigung in Form eines Zertifikates,
  • regelmäßige Überwachung der zertifizierten Produkte oder Prozesse.

Methoden der Konformitätsermittlung

Für Konformitätsermittlung nach DIN EN 45011 kann die Zertifizierungsstelle auf verschiedene Untersuchungsmethoden zurückgreifen. Dazu zählen insbesondere:

  • Prüfungen (z. B. Erstprüfungen, Überwachungsprüfungen),
  • Audits (z. B. Bewertung von Qualitätsmanagementsystemen),
  • Bewertung technischer Unterlagen und Entwicklungsdokumentationen.

Inspektionen können ebenfalls Bestandteil der Konformitätsermittlung sein. Ebenso können einzelne Tätigkeiten – etwa Prüfungen oder Audits – an Unterauftragnehmer vergeben werden. Dabei gilt:

  • Die Kompetenz der Unterauftragnehmer muss durch die Zertifizierungsstelle bewertet werden,
  • die Gesamtverantwortung verbleibt bei der Zertifizierungsstelle,
  • die Konformitätsentscheidung muss stets durch eigenes, qualifiziertes Personal der Zertifizierungsstelle getroffen werden.

Besonderheiten der Zertifizierung: Zeitraum statt Zeitpunkt

Im Unterschied zu Prüf- oder Inspektionsberichten bezieht sich eine Zertifizierung nicht nur auf einen Zeitpunkt, sondern auf einen definierten Zeitraum. Daraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen:

  • Verfahren zur regelmäßigen Überwachung der Konformität,
  • Verpflichtung der Kunden, Änderungen am Zertifizierungsgegenstand anzuzeigen,
  • Bewertung, ob Änderungen zusätzliche Untersuchungen erforderlich machen,
  • Regelungen zur Nutzung von Zertifikaten und Konformitätszeichen.

Anforderungen an Unabhängigkeit und Integrität

Die Anforderungen an Zertifizierungsstellen gehen über die von Inspektionsstellen hinaus. Im Zentrum stehen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauen. Wesentliche Anforderungen sind:

  • Freiheit von kommerziellen oder finanziellen Einflussnahmen sowie Nachweis finanzieller Stabilität,
  • ein formalisiertes Antragsverfahren mit klar definierten Rechten und Pflichten aller Beteiligten,
  • strikte Trennung von Zertifizierung und Beratungstätigkeiten,
  • organisatorische Trennung von Bewertung und Entscheidung,
  • Schutz vertraulicher Informationen und Aufzeichnungen,
  • Einrichtung einer unabhängigen Aufsicht zur Sicherstellung der Regelkonformität und Integrität.

Schwerpunkte der Zertifizierungstätigkeit

Die Tätigkeit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle konzentriert sich auf:

  • Ermittlung und Bewertung der Konformität von Produkten, Prozessen oder Systemen,
  • unabhängige Entscheidung über die Konformität,
  • Ausstellung von Zertifikaten als formale Konformitätsbestätigung,
  • kontinuierliche Überwachung der zertifizierten Einheiten.

Die Konformitätsaussage gilt dabei – bei erfolgreicher Überwachung – über einen definierten Zeitraum hinweg und nicht nur zum Zeitpunkt der Erstbewertung.

Einordnung im Gesamtsystem der Konformitätsbewertung

Zertifizierungsstellen integrieren verschiedene Elemente der Konformitätsermittlung. Prüfungen, Inspektionen und Audits greifen ineinander und bilden gemeinsam die Grundlage für eine belastbare Konformitätsentscheidung. Damit nehmen Zertifizierungsstellen eine übergeordnete Rolle im System der Konformitätsbewertung ein: Sie bündeln Ergebnisse aus unterschiedlichen Quellen und überführen diese in eine formale, marktweit anerkannte Bestätigung.

Typische Fragestellung in der Praxis

Eine typische Fragestellung an eine akkreditierte Zertifizierungsstelle lautet: „Kann eine allgemein anerkannte Bescheinigung ausgestellt werden, dass Bauteile aus dem Werkstoff W123, hergestellt mit Verfahren V456, dauerhaft die Anforderungen der Norm N789 erfüllen?“

Zur Beantwortung werden Konformitätsermittlungen durchgeführt, die Prüfungen, Inspektionen und Audits umfassen können. Gegenstand sind dabei nicht nur die Bauteile selbst, sondern auch Herstellungsprozesse, Prüfverfahren, Qualitätsmanagementsysteme und Personalqualifikationen.

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