Qualifizierungsstufen in der ZfP: Aufgaben und Verantwortung der Stufen 1–3
3. August 2014
Immer wieder werden wir gefragt, worin genau die Unterschiede zwischen Prüfern der Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 in den Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) liegen. Ebenso häufig stellt sich die Frage, warum wir beispielsweise MT-, PT- und VT-Prüfungen direkt als kombinierten Kurs für Stufe 1 und Stufe 2 anbieten.
Die erste Frage beantwortet die DIN EN ISO 9712 mit einer klaren Definition der Qualifizierungsstufen. Daraus wird deutlich: Prüfer der Stufe 3 tragen letztlich die Gesamtverantwortung für die korrekte Durchführung der ZfP-Prüfungen. Sie definieren Verfahren, interpretieren Normen und beaufsichtigen das Prüfpersonal der Stufen 1 und 2.
Auch die zweite Frage lässt sich aus der Norm ableiten. Bei Verfahren wie MT (Magnetpulverprüfung), PT (Eindringprüfung) und VT (Sichtprüfung) ist die Ausbildung für Stufe 1 und Stufe 2 häufig als zusammenhängender Kurs organisiert. Die Schulungsdauer ergibt sich im Grunde aus der Summe der erforderlichen Ausbildungszeiten beider Stufen. Für eine Zertifizierung in Stufe 2 muss nämlich auch die Ausbildungszeit der Stufe 1 nachgewiesen werden.
Die DIN EN ISO 9712 definiert drei Qualifizierungsstufen für Personal in der zerstörungsfreien Prüfung.
Stufe 1: Durchführung von Prüfungen nach Vorgabe
Eine Person, die in Stufe 1 zertifiziert ist, darf ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung und unter Aufsicht von Stufe-2- oder Stufe-3-Personal durchführen. Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Geräte einstellen
- zerstörungsfreie Prüfungen durchführen
- Prüfergebnisse protokollieren und anhand vorgegebener Kriterien bewerten
- über Ergebnisse berichten
Stufe-1-Prüfer sind jedoch nicht verantwortlich für die Auswahl des Prüfverfahrens oder der Prüftechnik. Ebenso dürfen sie Prüfergebnisse nicht eigenständig bewerten.
Stufe 2: Planung, Durchführung und Bewertung
Eine Person mit Stufe-2-Zertifizierung ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach festgelegten oder allgemein anerkannten Verfahren durchzuführen und zu leiten. Typische Aufgaben umfassen:
- geeignete Prüftechniken auswählen
- Anwendungsbereiche eines Prüfverfahrens definieren
- ZfP-Normen und Spezifikationen verstehen und in arbeitsplatzgerechte Prüfanweisungen umsetzen
- Prüfgeräte einsetzen und einstellen
- Prüfungen durchführen und überwachen
- Prüfergebnisse auslegen und nach Normen oder Spezifikationen bewerten
- schriftliche Prüfanweisungen erstellen
- Tätigkeiten von Stufe-1-Personal überwachen
- Personal unterhalb der Stufe 2 anleiten
- Prüfergebnisse dokumentieren und zusammenstellen
Damit übernehmen Stufe-2-Prüfer bereits wesentliche Verantwortung für die praktische Durchführung und Bewertung von Prüfungen.
Stufe 3: Gesamtverantwortung für ZfP-Verfahren
Eine in Stufe 3 zertifizierte Person ist qualifiziert, jede ZfP-Tätigkeit zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
- die Gesamtverantwortung für Prüfeinrichtungen und Prüfpersonal übernehmen
- Prüfverfahren und Techniken einführen und umsetzen
- Normen, Regelwerke und Spezifikationen interpretieren
- geeignete Prüfverfahren, Techniken und Verfahrensbeschreibungen festlegen
Darüber hinaus muss ein Stufe-3-Prüfer:
- Prüfergebnisse nach Normen und Spezifikationen auslegen und bewerten können
- über fundierte praktische Erfahrung mit Werkstoffen sowie Herstellungs- und Produkttechnologien verfügen
- mit anderen ZfP-Verfahren vertraut sein
- Personal unterhalb der Stufe 3 fachlich führen
Stufe-3-Experten übernehmen damit eine strategische und fachliche Schlüsselrolle in der Qualitätssicherung.
Fazit: Klare Rollen entlang der Verantwortungskette
Die drei Qualifizierungsstufen der DIN EN ISO 9712 bilden eine klare Kompetenz- und Verantwortungshierarchie:
Stufe 1: Durchführung von Prüfungen nach Vorgabe
Stufe 2: Planung, Durchführung und Bewertung von Prüfungen
Stufe 3: fachliche Gesamtverantwortung für Verfahren, Normen und Personal
- Stufe 1: Durchführung von Prüfungen nach Vorgabe
- Stufe 2: Planung, Durchführung und Bewertung von Prüfungen
- Stufe 3: fachliche Gesamtverantwortung für Verfahren, Normen und Personal
Gerade bei etablierten Verfahren wie MT, PT und VT ist deshalb eine kombinierte Ausbildung für Stufe 1 und Stufe 2 sinnvoll und praxisnah. Sie bildet eine effiziente Grundlage für die Qualifizierung von Fachpersonal in der zerstörungsfreien Prüfung.