Qualifizierungsstufen in der ZfP: Aufgaben und Verantwortung der Stufen 1–3

3. August 2014

22_Qualifizierungsstufen ZfP

Immer wieder werden wir gefragt, worin genau die Unterschiede zwischen Prüfern der Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 in den Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) liegen. Ebenso häufig stellt sich die Frage, warum wir beispielsweise MT-, PT- und VT-Prüfungen direkt als kombinierten Kurs für Stufe 1 und Stufe 2 anbieten.

Die erste Frage beantwortet die DIN EN ISO 9712 mit einer klaren Definition der Qualifizierungsstufen. Daraus wird deutlich: Prüfer der Stufe 3 tragen letztlich die Gesamtverantwortung für die korrekte Durchführung der ZfP-Prüfungen. Sie definieren Verfahren, interpretieren Normen und beaufsichtigen das Prüfpersonal der Stufen 1 und 2.

Auch die zweite Frage lässt sich aus der Norm ableiten. Bei Verfahren wie MT (Magnetpulverprüfung), PT (Eindringprüfung) und VT (Sichtprüfung) ist die Ausbildung für Stufe 1 und Stufe 2 häufig als zusammenhängender Kurs organisiert. Die Schulungsdauer ergibt sich im Grunde aus der Summe der erforderlichen Ausbildungszeiten beider Stufen. Für eine Zertifizierung in Stufe 2 muss nämlich auch die Ausbildungszeit der Stufe 1 nachgewiesen werden.

Die DIN EN ISO 9712 definiert drei Qualifizierungsstufen für Personal in der zerstörungsfreien Prüfung.

Stufe 1: Durchführung von Prüfungen nach Vorgabe

Eine Person, die in Stufe 1 zertifiziert ist, darf ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung und unter Aufsicht von Stufe-2- oder Stufe-3-Personal durchführen. Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Geräte einstellen
  • zerstörungsfreie Prüfungen durchführen
  • Prüfergebnisse protokollieren und anhand vorgegebener Kriterien bewerten
  • über Ergebnisse berichten

Stufe-1-Prüfer sind jedoch nicht verantwortlich für die Auswahl des Prüfverfahrens oder der Prüftechnik. Ebenso dürfen sie Prüfergebnisse nicht eigenständig bewerten.

Stufe 2: Planung, Durchführung und Bewertung

Eine Person mit Stufe-2-Zertifizierung ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach festgelegten oder allgemein anerkannten Verfahren durchzuführen und zu leiten. Typische Aufgaben umfassen:

  • geeignete Prüftechniken auswählen
  • Anwendungsbereiche eines Prüfverfahrens definieren
  • ZfP-Normen und Spezifikationen verstehen und in arbeitsplatzgerechte Prüfanweisungen umsetzen
  • Prüfgeräte einsetzen und einstellen
  • Prüfungen durchführen und überwachen
  • Prüfergebnisse auslegen und nach Normen oder Spezifikationen bewerten
  • schriftliche Prüfanweisungen erstellen
  • Tätigkeiten von Stufe-1-Personal überwachen
  • Personal unterhalb der Stufe 2 anleiten
  • Prüfergebnisse dokumentieren und zusammenstellen

Damit übernehmen Stufe-2-Prüfer bereits wesentliche Verantwortung für die praktische Durchführung und Bewertung von Prüfungen.

Stufe 3: Gesamtverantwortung für ZfP-Verfahren

Eine in Stufe 3 zertifizierte Person ist qualifiziert, jede ZfP-Tätigkeit zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:

  • die Gesamtverantwortung für Prüfeinrichtungen und Prüfpersonal übernehmen
  • Prüfverfahren und Techniken einführen und umsetzen
  • Normen, Regelwerke und Spezifikationen interpretieren
  • geeignete Prüfverfahren, Techniken und Verfahrensbeschreibungen festlegen

Darüber hinaus muss ein Stufe-3-Prüfer:

  • Prüfergebnisse nach Normen und Spezifikationen auslegen und bewerten können
  • über fundierte praktische Erfahrung mit Werkstoffen sowie Herstellungs- und Produkttechnologien verfügen
  • mit anderen ZfP-Verfahren vertraut sein
  • Personal unterhalb der Stufe 3 fachlich führen

Stufe-3-Experten übernehmen damit eine strategische und fachliche Schlüsselrolle in der Qualitätssicherung.

Fazit: Klare Rollen entlang der Verantwortungskette

Die drei Qualifizierungsstufen der DIN EN ISO 9712 bilden eine klare Kompetenz- und Verantwortungshierarchie:

Stufe 1: Durchführung von Prüfungen nach Vorgabe
Stufe 2: Planung, Durchführung und Bewertung von Prüfungen
Stufe 3: fachliche Gesamtverantwortung für Verfahren, Normen und Personal

  • Stufe 1: Durchführung von Prüfungen nach Vorgabe
  • Stufe 2: Planung, Durchführung und Bewertung von Prüfungen
  • Stufe 3: fachliche Gesamtverantwortung für Verfahren, Normen und Personal

Gerade bei etablierten Verfahren wie MT, PT und VT ist deshalb eine kombinierte Ausbildung für Stufe 1 und Stufe 2 sinnvoll und praxisnah. Sie bildet eine effiziente Grundlage für die Qualifizierung von Fachpersonal in der zerstörungsfreien Prüfung.

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