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Allgemeine Geschäftsbedingungen der W.S. Werkstoff Service GmbH

Inhalte

AGB - Prüflabor, Inspektionsstelle, ZfP-Kompetenzstelle

AGB - Weiterbildung und Qualifizierung

AGB - Prüflabor, Inspektionsstelle, ZfP-Kompetenzstelle

 

Die W.S. Werkstoff Service GmbH (nachfolgend W.S. genannt) ist akkreditiertes Prüflabor (ISO/IEC 17025), akkreditierte Inspektionsstelle (ISO/IEC 17020, Typ C) und ZfP-Kompetenzstelle (DIN 27201-7) für den Industriesektor Eisenbahn. Für unsere Dienstleistungen in diesen Geschäftsbereichen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).


1.)    Unparteilichkeit und Vertraulichkeit

Gesellschafter, Geschäftsführung und Mitarbeiter der W.S. Werkstoff Service GmbH verpflichten sich zur Unparteilichkeit, zur Vertraulichkeit und zur Geheimhaltung von Informationen und Daten von Kunden und sonstiger interessierter Parteien.


2.)    Leistungen der Firma W.S. Werkstoff Service GmbH

Für alle Leistungen von W.S. sind ausschließlich die folgenden Bestimmungen maßgebend, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von einem Zeichnungs-berechtigten der Firma W.S. schriftlich bestätigt worden sind.

W.S. führt die Arbeiten in eigener Verantwortung mit eigenen, den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Fachkräften und eigenen Arbeitsmitteln durch. In Einzelfällen können auch Prüfungen von anderen akkreditierten Unterauftragnehmern in die Prüfung oder Inspektion integriert werden.

W.S. führt Prüfungen und Inspektionen nach relevanten Produkt- und Prozessnormen bzw. Spezifikationen sowie internem Regelwerk durch. Schadensanalysen erfolgen auf Basis der VDI-Richtlinie 3822. Beim Abschluss des Auftrages erhält der Auftraggeber je nach Art des Auftrages ein Prüfprotokoll, einen Prüfbericht, einen Inspektionsbericht oder eine Inspektionsbescheinigung.


3.)    Überstunden, Mehrarbeit, Schichtzulagen

Sofern bei Prüf- bzw. Inspektionstätigkeiten Überstunden bzw. Wochenend- bzw. Feiertagsarbeit notwendig wird, gelten folgende Regelungen:

•    Die Normalarbeitszeit umfasst den Zeitraum von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Davon abweichende Arbeitszeiten bzw. Schichten werden wie folgt berechnet:

•    Mehrarbeit (bis 8h)

•    an Samstagen……………………………………………………………………..…….50% (je h)

•    an Sonntagen…………………………………………………………………….….…..70% (je h)

•    an Feiertagen……………………………………………………………………....…..100% (je h)

•    an besonderen Feiertagen (Ostern, Maifeiertag, Pfingsten, Weihnachten)..……150% (je h)

•    Überstunden:

•    Für die 1. und 2. Überstunde.................................................................................25% (je h)

•    Bei Schichtarbeiten:

•    von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr………………………………………………….....…… 20% (je h)

•    von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr……………………………………………..……...…… 25% (je h)


Bearbeitung innerhalb 24-36 Stunden (außer Schadensanalysen)

4.)    Reisekosten

Reisekosten für Prüfungen und Inspektionstätigkeiten werden gemäß Angebot/Auftrag nach Aufwand berechnet.


5.)    Leistungen des Auftraggebers

Die angelieferten Prüfobjekte oder Inspektionsgegenstände müssen sich in einem Zustand befinden, der eine objektive Prüfung bzw. Inspektion möglich erlaubt. Liefert der Auftraggeber Prüfobjekte bzw. Inspektionsgegenstände, ist er für die korrekte und repräsentative Auswahl und Entnahme dieser Prüfobjekte bzw. Inspektionsgegenstände zuständig.

Termine für Anlieferung und Abholung sowie die Bearbeitungszeit für jeden Einzelauftrag müssen vor Beginn der Inspektionsarbeiten mit W.S. abgesprochen werden.

Transporte für die Anlieferung und Abholung der Prüf- bzw. Inspektionsgegenstände werden durch den Auftraggeber durchgeführt oder veranlasst. Die Kosten dafür verbleiben beim Auftraggeber. Transportschäden gehen nicht zu Lasten der W.S.


6.)    Pflichten der Firma W.S.

W.S. ist verpflichtet, die projektspezifischen Festlegungen und Vereinbarung, soweit diese W.S. zugänglich gemacht wurden, zu befolgen. Sie wird von der Haftung für die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Festlegungen und Vereinbarungen entbunden.

W.S. gestattet dem Auftraggeber an seinen eigenen Prüfungen bzw. Inspektionen teilzunehmen, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Gründe bzw. der Schutz von Informationen anderer Kunden dagegensprechen.


7.)    Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Tatsachen, Unterlagen, Verfahren und Prozesse zur Verfügung zu stellen, die für die erfolgreiche Durchführung einer Prüfung bzw. Inspektion erforderlich sind. Der Aufraggeber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

Sofern Inspektionsdienstleistungen eine Tätigkeit vor Ort beim Auftraggeber erfordern, verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche erforderlichen Vorkehrungen für die Inspektion seines Betriebs zu treffen, einschließlich dem Zugang zu allen Bereichen und zum Personal zum Zwecke der Bewertung. Der Auftraggeber stellt den Inspektoren von W.S. den Zugang zu allen Informationen, welche für die Inspektion benötigt werden, zur Verfügung.


8.)    Messunsicherheiten und Konformitätsbewertungen

Wenn nichts anderes vereinbart wurde und keine Konformitätsaussagen getroffen werden sollen, wird durch W.S. die Messunsicherheit nicht in Prüfberichten angegeben.

Wenn durch den Auftraggeber oder durch eine Norm nichts anderes bestimmt ist, basiert die Entscheidungsregel für Konformitätsbewertungen auf dem Messwert und der zugehörigen erweiterten Messunsicherheit in Verbindung mit der DIN EN ISO 14253-1, Kap. 6.1.


9.)    Fristen

Die von W.S. genannten Fristen zur Erledigung des Auftrages (Liefertermin) sind unverbindlich, es sei denn, W.S. hat ausdrücklich Verbindlichkeit zugesagt oder vereinbart.

Im Falle der Vereinbarung einer Frist zur Lieferung der vertraglichen Leistung beginnt diese mit Auftragsabschluss und Lieferung der Untersuchungsgegenstände und Klärung aller technische Details.

Benötigt W.S. für die Leistungserbringung Unterlagen des Auftraggebers oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt die Frist erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bzw. des Vorschusses bei W.S.


10.)    Gewährleistung

W.S. sagt eine fach- und fristgemäße Durchführung der übertragenen Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zu. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen.

Alle Leistungen von W.S. sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Wird die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung oder Meldung der Abnahmebereitschaft unter genauer Angabe der Gründe schriftlich vom Auftraggeber zurückgewiesen, gilt die Abnahme als erklärt. Geringfügige Mängel werden von W.S. unverzüglich auf eigene Kosten beseitigt. Eine Zurückweisung ist nicht möglich.

Sollte innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt werden, dass die Prüf- oder Inspektionsleistungen unvollständig oder mangelhaft sind und dieses von W.S. zu vertreten ist, so ist W.S. verpflichtet und allein berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Leistungen kostenlos nachzuholen oder nachzubessern.

Von Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die vom Auftraggeber bzw. von Dritten verursacht oder veranlasst worden sind, sowie Gewährleistungsfolgeschäden.

Die in Prüf- bzw. Inspektionsberichten enthaltenen Resultate stellen eine sachliche Beurteilung des von W.S. untersuchten Prüf- bzw. Inspektionsgegenstandes zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. Inspektion dar und sind nicht als Gewähr oder Garantie für die Qualität, Klassifikation oder Verwendbarkeit artgleicher Materialien, Produkte oder Prozesse anzusehen.


11.)    Regeln bei der Zusammenarbeit von W.S. mit Lieferanten

W.S. wird angefragte Produkte und Dienstleistungen vollständig und eindeutig spezifizieren inkl. der Annahmekriterien für diese Produkte und Dienstleistungen.

Der Lieferant bestätigt mit seinem Angebot bzw. der Beauftragung, dass er in der Lage ist, die angefragten Produkte bzw. Dienstleistungen zu liefern und dass er über die technischen und personellen Ressourcen verfügt, zu liefern, insbesondere auch über die entsprechende Kompetenz – einschließlich der erforderlichen Qualifikation seines Personals.


12.)    Haftung, Risikodeckung

Zur Abdeckung etwaiger Schadenersatzansprüche, die bei der Auftragsabwicklung entstehen können, stellt W.S. im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung folgende Deckungssummen bereit: a) für Personenschäden und Sachschäden pauschal 3.000.000,00 € und b) für Tätigkeitsschäden: nicht ausgewiesen.

Wenn und soweit Schadenersatzansprüche von der Versicherung nicht erfasst oder abgedeckt sind, beschränkt sich die Haftung der W.S. auf den Betrag der Auftragssumme. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind Schadenersatzansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

Jede weitergehende Haftung - insbesondere für mittelbare Schäden wie Produktionsausfall und entgangenen Gewinn - ist ausgeschlossen. W.S. haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber im Rahmen einer technischen Oberleitung entstanden sind.

Schadensersatzansprüche gegen W.S. sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse des vorangegangenen Absatzes gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von W.S. entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung von W.S. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von W.S.


13.)    Aufbewahrungsfristen

Probenmaterial wird in der Regel für 3 Monate aufbewahrt (beginnend mit dem Ende der Untersuchungen und der Übersendung des Prüfberichtes/Inspektionsberichtes), sofern nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart.

Andere Aufbewahrungsfristen können sich ergeben durch gesetzliche Bestimmungen oder wenn es sich bei dem Probenmaterial um Beweismaterial handelt.

Aufzeichnungen werden regelmäßig 10 Jahre gespeichert, wenn nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Andere Aufbewahrungsfristen können sich ergeben durch gesetzliche Bestimmungen.


14.)    Geheimhaltung, Schutzrechte

W.S. wird dafür sorgen, dass die von seinem Personal bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die anlässlich der Durchführung der Arbeiten bekannt wurden, geheim bleiben. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Die Firma W.S. wird sein Personal in geeigneter Weise hierzu verpflichten.

Alle von W.S. unmittelbar erzielten Arbeitsergebnisse werden für den Auftraggeber geschaffen und sind uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers.


15.)    Datenschutz

W.S. hält sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. W.S. nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.


16.)    Schlussbestimmungen

Wird die Durchführung von Prüf- bzw. Inspektionsaufträgen durch z.B. technische Defekte oder andere von W.S. nicht zu verantwortende Umstände unmöglich, so ist W.S. auch bei bestätigtem Einzelauftrag von der Lieferpflicht entbunden.

Ansprüche gegen W.S. aus Leistungen, die über die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind ausgeschlossen.

Unabhängig vom Rechtsgrund sind auch Ansprüche gegen W.S., die nicht auf die Vertragsleistung gerichtet sind, auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme beschränkt.

Die Vertragsbeziehungen sind nach deutschem Recht zu beurteilen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.


17.)    AGB als Vertragsbestandteil

Die AGB der W.S. Werkstoff Service GmbH gelten grundsätzlich bei allen abgeschlossenen Verträgen mit Kunden.


18.)    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Stand 16.04.2021  | Diese AGB als PDF 

AGB - Weiterbildung und Qualifizierung

Die W.S. Werkstoff Service GmbH ist zertifizierter und anerkannter Bildungsträger für Qualifizierungen in den Bereichen Werkstoffe, Werkstoffprüfung, zerstörungsfreie Prüfung, Wärmebehandlung und Werkstofftechnik. Für unsere Weiterbildungskurse und Qualifizierungen gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):


1) Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Bereich der Weiterbildung der W.S. Werkstoff Service GmbH. Der Auftraggeber bzw. Besteller erkennt mit der Bestellung bzw. Buchung eines Kurses bzw. mit der Anmeldung zu einer Weiterbildung / Qualifizierung unsere AGB an.

2) Anmeldung
Die Teilnehmerzahl in unseren Kursen ist begrenzt. Die Aufnahme in die Kurse erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und vorbehaltlich der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem Kurs entsteht mit der Anmeldung nicht. Bei unangemeldeter Anreise wird durch uns keine Teilnahme an der Weiterbildung garantiert.

3) Vertragsverhältnis
Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über die Anmeldeportale der W.S. Werkstoff Service GmbH im Internet erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns erfolgt.

4) Zahlungsbedingung
Kurs- und Prüfungsgebühren werden auf der Grundlage der in unseren
Kursverzeichnissen genannten Preise berechnet und sind mit Zugang der Rechnung fällig. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Zahlung sind wir berechtigt, die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen zu verweigern. Das Vertragsverhältnis mit der Pflicht zur Entrichtung des Entgeltes besteht in diesem Falle weiter. Das Recht der W.S. Werkstoff Service GmbH, von dem Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.

5) Stornierung 
Stornierungen der Teilnahme an Veranstaltungen (Weiterbildungen, Seminare, Prüfungen)
müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen
  • Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich, danach werden 100% der Kursgebühr sowie die volle Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt.

Es fallen keine Stornierungskosten an, wenn uns ein Ersatzteilnehmer spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn benannt wird, der die notwendigen fachlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Kurs erfüllt. Dieser Ersatzteilnehmer muss erneut angemeldet werden. Das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei Stornierungen von Veranstaltungen durch uns entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Über die Stornierung und über einen Ausweichtermin wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Weitere Ansprüche seitens des Anmelders, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.


6) Qualifizierungsprüfung
Die Prüfungen werden durch speziell autorisiertes und unabhängiges Personal (Prüfungsbeauftragte) abgenommen. Die Prüfungsbeauftragten bewerten die Prüfungen nach objektiven Regeln und entscheiden über das Prüfungsergebnis. Ein Bestehen der Prüfung wird durch uns nicht garantiert.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach einem Monat und spätestens nach zwei Jahren erneut abgelegt werden. Ein früherer Prüfungstermin ist unter der Voraussetzung von zusätzlichem Unterricht möglich. Bei einem Ausschluss von der Prüfung wegen unethischen Verhaltens kann die Prüfung erst nach einem Jahr wiederholt werden. Prüfungsgebühren fallen bei jeder Widerholungsprüfung erneut an.
Die Identität der Teilnehmer wird durch die Prüfungsbeauftragten vor Beginn der Prüfung durch Vergleich mit einem Lichtbildausweis überprüft. Kann ein Teilnehmer seine Identität nicht nachweisen, so kann er nicht zur Prüfung zugelassen werden.

7) Teilnehmerpflicht
Teilnehmer werden zu Kursbeginn durch uns in die Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnung der W.S. Werkstoff Service GmbH eingewiesen. Bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen und Hausordnung können Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. Kurs- und Prüfungsgebühren werden in einem solchen Fall nicht erstattet.
Sofern Kurse mit handwerklichen Tätigkeiten verbunden sind, ist es die Pflicht des Teilnehmers die dafür notwendige Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Kittel) mit sich zu bringen und zu tragen.

8) Urheberrecht
Ausbildungsunterlagen sind unser geistiges Eigentum oder das von vertraglich verbundenen Unternehmen/Dozenten. Diese Unterlagen dienen ausschließlich der Schulung und dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung oder die der vertraglich verbundenen Unternehmen/Dozenten vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

9) Datenschutz
Für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, Qualifikationsnachweisen und für die Erstellung von Zertifikaten sind personenbezogene Daten notwendig. Diese Daten werden mit der Anmeldung zu unseren Veranstaltungen an uns übermittelt und ausschließlich zweckbezogen sowie in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

10) Haftung
Schadensansprüche gegen uns sind ausgeschlossen soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurück zu führen sind. Schadenersatzansprüche, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, sind auf die Höhe des Vertragsentgeltes begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11) Salvatorisches
Sollten einzelne Passagen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Vertragsparteien als Gerichtsstand 45327
Essen. Die Vertragssprache ist, wenn nicht anders vereinbart, Deutsch.

 

Stand: 08.01.2020 | Diese AGB als PDF
 



Kontakt

W.S. Werkstoff Service GmbH 
Katernberger Straße 107
45327 Essen 

T. +49 201 316844-0
F. +49 201 316844-29
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