Sehr geehrte Damen und Herren,
auch für den Dezember gilt weiterhin die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die Rahmenbedingungen für Aus- und Weiterbildung sind dabei weitestgehend unverändert, alle Veranstaltungen finden planmäßig statt.
Unsere Präsenzveranstaltungen werden wie auch bisher in Übereinstimmung mit der Schutzverordnung und zusätzlich lokalen Richtlinien durchgeführt. Ein umfassendes Hygienekonzept, die Arbeit mit geteilten Kleingruppen, gestaffelte Pausenzeiten und weitere Maßnahmen gewährleisten höchste Sicherheit für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter.
Die Maskenpflicht auch im laufenden Unterricht gilt weiterhin. Nicht nur in den Gebäude und auf den Gängen, sondern auch durchgehend im Theorie- und Praxisunterricht ist eine Alltagsmaske (kein Visier) zu tragen. Wir müssen darauf hinweisen, dass wir bis auf Weiteres gem. CoronaSchVO verpflichtet sind, Teilnehmende ohne Alltagsmaske vom Unterricht auszuschließen.
Bei Anreise von außerhalb bitten wir Sie, die jeweils geltenden Bestimmung zur Beherbung, Testpflicht usw. zu berücksichtigen. Da es hierzu weiterhin keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt empfehlen wir eine frühzeitige Rücksprache z.B. mit Ihrer Unterkunft.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihr Interesse an unserem Schulungsangebot, freuen uns auf den weiteren Austausch, und stehen Ihnen für Rückfragen unter: trainingcenter@werkstoff-service.de gern zur Verfügung.
Sind auch Labordienstleistungen betroffen?
Nein. Das Prüflabor und die Inspektionsstelle (Material- und ExpertCenter) der W.S. Werkstoff Service GmbH sind uneingeschränkt erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung und das Team der W.S. Werkstoff Service GmbH
Stand: 30. November 2020