Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.10.2020 wurde eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht, welche am 02.11.2020 in Kraft tritt.
Unsere Präsenzveranstaltungen finden wie auch bisher in Übereinstimmung mit der Schutzverordnung und zusätzlich lokalen Richtlinien statt. Ein umfassendes Hygienekonzept, die Arbeit mit geteilten Kleingruppen, gestaffelte Pausenzeiten und weitere Maßnahmen gewährleisten höchste Sicherheit für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter.
Eine wesentliche Änderung der neuen Fassung der CoronaSchVO ist die Maskenpflicht auch im laufenden Unterricht. Bis auf weiteres ist eine Alltagsmaske daher nicht nur in den Gebäude und auf den Gängen, sondern auch durchgehend im Theorie- und Praxisunterricht zu tragen.
Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie für die Unterrichtsteilnahme in der/den kommende(n) Woche(n) eine ausreichende Zahl von Alltagsmasken mitbringen, welche für längeres Tragen geeignet sind. Planen Sie auch Wechselmasken ein.
Wir müssen darauf hinweisen, dass wir gem. §3 Absatz 7 der ab 02.11.2020 gültigen CoronaSchVO verpflichtet sind, Teilnehmende ohne Alltagsmaske vom Unterricht auszuschließen.
Bei Anreise von außerhalb bitten wir Sie, die jeweils geltenden Bestimmung zur Beherbung, Testpflicht usw. zu berücksichtigen. Da es hierzu weiterhin keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt empfehlen wir eine frühzeitige Rücksprache z.B. mit Ihrer Unterkunft.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihr Interesse an unserem Schulungsangebot, freuen uns auf den weiteren Austausch, und stehen Ihnen für Rückfragen unter: trainingcenter@werkstoff-service.de gern zur Verfügung.
Sind auch Labordienstleistungen betroffen?
Nein. Das Prüflabor und die Inspektionsstelle (Material- und ExpertCenter) der W.S. Werkstoff Service GmbH sind uneingeschränkt erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung und das Team der W.S. Werkstoff Service GmbH
Stand: 30. Oktober 2020