11. Juni 2013

Was ist eigentlich … eine G 41 Untersuchung?

Nicht oft, aber hin und wieder ist bei Stellenbeschreibungen für Materialprüfer, Werkstofftechniker oder Werkstoffprüfer zu lesen, dass eine gültige G 41 Untersuchung Voraussetzung für eine Einstellung ist. Das führt zu der Frage: Was ist eigentliche eine G 41 Untersuchung?!

Grundsätzlich gilt: Wird eine G 41 Untersuchung erwünscht, kann man als Bewerber davon ausgehen, dass Sie am Arbeitsort „gesichert klettern“ müssen, um an die zu prüfende Stelle zu gelangen. Interessant ist dabei die Definition von „klettern“. Das kann von wenigen waagerechten Schritten auf einem eingehaustem Gerüst in großer Höhe (mit einem Sicherungsgurt an einer verankerten Leine im Mauerwerk), bis hin zum Abseilen an großen Gastanks oder Silos reichen.

Der wesentliche Unterschied zum allseits bekanntem Sportklettern ist, dass „Arbeiten mit Absturzgefahr“ eine gewisse Fürsorgepflicht des Arbeitgebers voraussetzt und effektive Sicherungsmaßnahmen gestellt werden müssen. Um diese Sicherungsmaßnahmen auch benutzen zu können, sind bestimmte körperliche Voraussetzungen notwendig bzw. wünschenswert. Diese werden durch die G 41 Untersuchung abgedeckt und bescheinigt. Die G 41 entspringt also der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und ist keine gesetzliche Vorschrift. Sie ist zum Schutz der Arbeitnehmer gedacht. Bei einer Bewerbung zählt eine gültige G 41 Untersuchung als kleiner Pluspunkt, da man direkt einsetzbar ist.

Wer kann (Wer darf) eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G41 durchführen?
Für die G41 Untersuchungen gibt es speziell zugelassene Ärzte, der „normale Hausarzt“ darf eine G 41 Untersuchung nicht durchführen. Man muss sich an einen Betriebsarzt bzw. Facharzt für Arbeitsmedizin wenden. Bei den weiterführenden Links finden Sie Ansprechpartner, bei denen Sie erfragen können, welcher Facharzt in Ihrer Nähe eine solche Untersuchung durchführen kann.
Ein Beispiel aus Duisburg: Dr. med. Peter Lenhardt (Stand: 11.06. 2013)

Art und Umfang der G41 Untersuchung
Sie umfasst eine ausführliche Erfragung der Krankheitsvorgeschichte insbesondere, die Fragen nach Höhenangst, Schwindel oder Nervenkrankheiten. Ferner eine körperliche Untersuchung, eine Urinuntersuchung, eine Prüfung der Gleichgewichtsfunktion, die Überprüfung des Seh- und Hörvermögens sowie ein Belastungs-EKG.

Wie oft muss (sollte) eine G41 Untersuchung erneuert werden? 
Bis zum 25. Lebensjahr nach 36 Monaten,
nach dem 25. bis 49.ten Lebensjahr nach 24 Monaten, spätestens nach 36 Monaten,
und ab dem 50.ten Lebensjahr nach dem 12., spätestens nach 18 Monaten.
Dies sind Richtwerte, je kürzer die Untersuchungsintervalle desto besser.

Wer zahlt die Untersuchung? 
In der Regel ist dies der Arbeitgeber. Ist eine solche G 41 Untersuchung Voraussetzung für eine solche Stelle, übernimmt nach Absprache (!) die Agentur für Arbeit/Jobcenter die Kosten für eine solche Untersuchung.

Weiterführende Links zu diesem Thema: 

Hier erhalten Sie eine Liste von Ärzten, die G 41 Untersuchungen durchführen können:
(VDBW) Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.
http://www.vdbw.de/Arbeitsmedizin.5.0.html

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
http://www.dgaum.de/startseite/

Juristische Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html

Allgemeiner Wikipedia-Eintrag zu Arbeitsmedizinischen Untersuchungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedi…euntersuchungen

Teilen:

Einen Kommentar hinzufügen

Um einen Kommentar hinterlassen zu können, müssen Sie sich im Werkstoff-Blog anmelden. Bitte füllen Sie die unteren Pflichtfelder aus.*

Zur Werkzeugleiste springen