3. August 2014

Worin liegen eigentlich … die Unterschiede in den verschiedenen Qualifizierungsstufen der ZfP Verfahren?

Immer wieder werden wir gefragt, worin die exakten Unterschiede zwischen den Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 Prüfern in den ZfP Verfahren liegen. Und warum wir zum Beispiel die MT, PT, und VT Prüfung direkt für Stufe 1 und Stufe 2 in einem einzigen Kurs anbieten.

Die erste Frage beantwortet die DIN EN ISO 9712 mit einer klaren Definition, die unten angeführt ist. Darin wird deutlich, dass die Stufe-3-Prüfer letztendlich die volle Verantwortung für die korrekte Ausführung der ZfP Prüfung übernehmen und die Stufe-1- und Stufe-2-Prüfer anleiten und kontrollieren. Der zweite Teil der Frage, warum die MT (Magnetpulverprüfung), PT (Eindringprüfung) und VT (Sichtprüfung) Stufen 1 und Stufe 2 in einem Kurs angeboten werden, ergibt sich auch aus dieser Norm. Die einwöchige Ausbildung in der Stufe 1 und 2 ist ganz einfach die Summe der notwenigen Ausbildungen für die Stufe 1 und die Stufe 2 (für eine Ausbildung in der Stufe 2 muss auch die Ausbildungszeit der Stufe 2 nachgewiesen werden).

Qualifizierungsstufen
Die DIN EN ISO 9712 definiert drei Qualifizierungsstufen:

Stufe 1 (DIN EN ISO 9712/6.1)
Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3- Personal auszuführen. Sie muss fähig sein:
• Geräte einzustellen,
• zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen,
• Prüfergebnisse zu protokollieren und auf der Grundlage vorgegebener Bewertungskriterien zu bewerten,
• über die Ergebnisse zu berichten.
Sie darf weder für die Auswahl der anzuwendenden Prüfverfahren oder der Prüftechnik noch für die selbständige Bewertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.

Stufe 2 (DIN EN ISO 9712/6.2)
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten. Sie muss fähig sein:
• die Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen,
• die Anwendungsbereiche des Prüfverfahrens, für die die Stufe-2-Person qualifiziert ist, abzugrenzen,
• ZfP-Normen und Spezifikationen zu verstehen und in Prüfanweisungen zu überführen, die an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen angepasst sind,
• Geräte einzusetzen und einzustellen,
• zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen und zu überwachen,
• Prüfergebnisse auszulegen und nach anzuwendenden Normen, anderen Regelwerken oder Spezifikationen zu bewerten,
• schriftliche Prüfanweisungen zu erstellen,
• alle Tätigkeiten der Stufe 1 durchzuführen und zu überwachen,
• Personal unterhalb der Stufe 2 am Arbeitsplatz einzuarbeiten bzw. anzuleiten,
• Prüfergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen zusammenzustellen und zu dokumentieren.

Stufe 3 (DIN EN ISO 9712/6.3)
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, ist qualifiziert, jede ZfP-Tätigkeit zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Unter den verschiedenen Aufgaben, die ihr zugewiesen sind, muss eine in Stufe 3 zertifizierte Person kompetent sein:
• die volle Verantwortung für die Prüfeinrichtung und das Personal zu übernehmen,
• Techniken ein- und umzusetzen,
• Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen,
• speziell zu verwendende Prüfverfahren, Techniken und Verfahrensbeschreibungen festzulegen.
Ein Stufe 3 Prüfer muss verfügen über:
• die Fähigkeit, Prüfergebnisse nach gültigen Regeln, Normen und Spezifikationen auszulegen und zu bewerten,
• eine ausreichende praktische Erfahrung mit anzuwendenden Werkstoffen, Herstellungs- und Produkttechnologien, um Prüfverfahren auszusuchen und Techniken zu entwickeln und um bei der Aufstellung von Beurteilungskriterien mitzuwirken, wo keine verfügbar sind,
• eine allgemeine Vertrautheit mit anderen ZfP-Verfahren,
• die Fähigkeit, Personal unterhalb der Stufe 3 zu führen.

Quelle: DIN EN ISO 9712


GrafiK: DGZfP

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne unter www.qualifizierung.orgzur Verfügung.

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